Elternmitwirkung


Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte werden die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende und ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt.

Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen.

Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören insbesondere Beratungen zu:

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Durchführung von Leistungsüberprüfungen
  • Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
  • Durchführung von Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Einführung von Lernmitteln
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
  • Hilfe bei der Organisation von Klassenfahrten
  • Beteiligung an Klassen- und Schulfesten

Eine Klassenpflegschaftssitzung wird von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Die Festlegung der Tagesordnung erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.

Übersicht Elternmitwirkung

Abbildung Klassenzimmer