Alle Eltern einer Klasse bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte werden die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende und ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt.
Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen.
Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft gehören insbesondere Beratungen zu:
Eine Klassenpflegschaftssitzung wird von der oder dem Vorsitzenden einberufen. Die Festlegung der Tagesordnung erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
