Elternmitwirkung


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreter/Vertreterinnen der Eltern und der Lehrerinnen/Lehrer zusammen.

Die Elternvertreter/Elternvertreterinnen werden von der Schulpflegschaft, die Lehrervertreter/Lehrervertreterinnen werden von der Lehrerkonferenz gewählt.

Alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind, werden in diesem Gremium getroffen.

Als Aufgabe der Schulkonferenz sind beispielhaft zu erwähnen:

  • Beratung über Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
  • Empfehlung von Grundsätzen zur Unterrichtsverteilung Einrichtung von Kursen, Ausgestaltung von Unterrichtsinhalten, Leistungsbewertung, Fragen der Erziehung.

Verbindliche Entscheidungen z.B. bezüglich:

  • des Schulprogramms
  • der Einführung von Lernmitteln
  • die Einrichtung zusätzlicher Lehr- und Schulveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • die Bildung- und Erziehungsvereinbarungen zwischen Schule, Schülern und Eltern
  • die Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden Religionsgemeinschaften u.ä.
  • die Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe Gesundheitsfürsorge u.ä.
  • den Erlass der Schulordnung
  • Vorschläge und Anregungen an die Schulaufsichtsbehörde
  • die Festlegung der beweglichen Feiertage.


Übersicht Elternmitwirkung

Abbildung Schüler in Klassenzimmer