Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame
Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die
Vertreter/Vertreterinnen der Eltern und der Lehrerinnen/Lehrer
zusammen.
Die Elternvertreter/Elternvertreterinnen werden von der
Schulpflegschaft, die Lehrervertreter/Lehrervertreterinnen werden von
der Lehrerkonferenz gewählt.
Alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig
sind, werden in diesem Gremium getroffen.
Als Aufgabe der Schulkonferenz sind beispielhaft zu
erwähnen:
- Beratung über Bildungs- und Erziehungsarbeit der
Schule
- Empfehlung von Grundsätzen zur
Unterrichtsverteilung Einrichtung von Kursen, Ausgestaltung von
Unterrichtsinhalten, Leistungsbewertung, Fragen der Erziehung.
Verbindliche Entscheidungen z.B. bezüglich:
- des Schulprogramms
- der Einführung von Lernmitteln
- die Einrichtung zusätzlicher Lehr- und
Schulveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
- die Bildung- und Erziehungsvereinbarungen zwischen Schule,
Schülern und Eltern
- die Zusammenarbeit mit örtlichen
Verbänden Religionsgemeinschaften u.ä.
- die Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe
Gesundheitsfürsorge u.ä.
- den Erlass der Schulordnung
- Vorschläge und Anregungen an die
Schulaufsichtsbehörde
- die Festlegung der beweglichen Feiertage.
Übersicht
Elternmitwirkung