Alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften einer Schule bilden die Schulpflegschaft und sind dort auch stimmberechtigt.
An den Sitzungen der Schulpflegschaft nehmen die stellvertretenden Klassenpflegschaftsvorsitzenden sowie die Schulleiterin bzw. der Schulleiter oder deren Vertretung mit beratender Stimme teil.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie die Stellvertretung. Außerdem wählt sie die Elternvertreter und Elternvertreterinnen für die Schulkonferenz. Diese sind jedoch an Weisungen der Schulpflegschaft nicht gebunden. Gleichwohl sollen sie natürlich bei den Abstimmungen die Wünsche der Eltern berücksichtigen.
Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft lädt die oder der Vorsitzende ein.
Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium auf der Ebene der Schule. Sie soll die Interessen der Eltern vertreten. Hier können unterschiedliche Interessen und Auffassungen abgestimmt werden. Außerdem können in der Schulpflegschaft Informationen der Schulleitung über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an die Eltern transportiert werden.
